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BGH (IVa ZR 76/86) | Datum: 16.09.1987
»... Nach § 1 ARB hat der Rechtsschutzversicherer nach Eintritt eines VersFalls für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VersNehmers zu sorgen, soweit sie notwendig ist, und die hierbei entstehenden Kosten zu [...]