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Es besteht keine Haftung, wenn sich bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h auf einer BAB plötzlich die Lauffläche eines Reifens löst und dadurch der Pkw ins Schleudern und gegen die Leitplanken gerät. Das gilt selbst dann, wenn es zu Fehlreaktionen des Fahrers kommt.
ebenso OLG Oldenburg (1 U 283/83) ZfS 1985, 257. ZfS 1988, 1 [...]