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Versucht ein Kraftfahrer seine Beteiligung an einem Unfall durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Vorschieben eines Dritten als angeblichen Fahrer zu verschleiern, um die Feststellung seiner Blutalkoholkonzentration zu verhindern, kann sich sein Kaskoversicherer nach § 6 Abs. 3 VVG auf völlige Leistungsfreiheit berufen, auch wenn ihm infolge alsbaldiger Aufdeckung der Täuschung ein Aufklärungsnachteil tatsächlich nicht entstanden ist.
s. a. OLG Saarbrücken (3 U 18/74) VersR 1976, 334 . ZfS 1988, 21 [...]