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OLG Hamburg (3 U 210/86) | Datum: 16.04.1987
Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für die Berufungsinstanz auf 33.000 DM festgesetzt. Die form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung ist zulässig. In der Sache bleibt sie ohne Erfolg. Das [...]
OLG Hamburg (3 U 49/87) | Datum: 21.05.1987
Der Wert des Streitgegenstandes wird für die Berufungsinstanz auf 30.000 DM festgesetzt. Die form- und fristgerecht eingelegten Berufungen sind zulässig. Die Berufung der Klägerin hat zum Teil Erfolg, Die der Beklagten [...]