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Das willkürliche scharfe Abbremsen aus hoher Geschwindigkeit, um einen nachfolgenden Kraftfahrzeugführer zu einer scharfen Bremsung oder Vollbremsung zu zwingen, erfüllt den Tatbestand der Nötigung im Sinne des § 240 StGB, und zugleich auch den des gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Hindernisbereiten im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB.
DAR 1988, 232 VRS 87, 41 VerkMitt 1987, 62 ZfS 1987, 190 r+s 1987, 174 [...]