Sortieren nach
1. Eine Blutalkoholkonzentration von etwas über 0,8 o/oo (hier: 0,86 - 0,87 o/oo) für sich allein erlaubt noch nicht die Feststellung grob fahrlässigen Verhaltens. 2. Unfalle durch Aquaplaning lassen, auch wenn der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluß steht, nicht ohne weiteres dem ersten Anschein nach auf grob fahrlässige Verursachung schließen.
auffälliges Verhalten muß hinzukommen: OLG Köln (5 U 2/84) ZfS 1984, 374. r+s 1986, 146 [...]