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OLG Köln (Ss 826/85) | Datum: 28.01.1986
(d) »... Der Bußgeldbescheid wäre nur dann unwirksam gewesen, wenn die Fehler bei Anschrift, Geburtstag, Geburtsort, bei den Führerscheindaten und bei dem Kennzeichen des Pkw Zweifel an der Identität des Betroff. [...]