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OLG Hamm (9 U 245/85) | Datum: 23.05.1986
»[Die Radfahrerin] konnte sich nicht darauf berufen, daß sie sich gegenüber dem Bekl. auf einer vorfahrtberechtigten Straße befand. Zwar besteht das Vorfahrtrecht grundsätzlich unabhängig davon, ob sich der [...]