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1. Wenn nachgewiesen ist, daß eine Einschreibesendung des Versicherungsnehmers dem Versicherer zugeht, spricht die Vermutung dafür, daß es sich nicht um ein leeres Kuvert oder um ein Schriftstück ohne Unterschrift handelte. 2. Zur Umdeutung einer Kündigung des Versicherungsnehmers in einen Aufhebungsantrag. 3. Die Annahme eines Vertrages bleibt wirksam, wenn der Antragende vor Zugang der Annahme stirbt.
Der BGH hat die Revision nicht angenommen (IVa ZR 276/86). NJW-RR 1987, 342 NJW-RR 1988, 192 [...]