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BayObLG (1 ObOWi 145/86) | Datum: 14.08.1986
In dem vom Senat zu entscheidenden Fall war die Ersatzzustellung des Bußgeldbescheides (durch Niederlegung) unwirksam, weil der Zustellungsversuch nicht in der Wohnung des Betroff. sondern in der eines Bekannten, bei [...]