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VGH Baden-Württemberg (10 S 1922/86) | Datum: 15.09.1986
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 1o. Juni 1986 - 3 K 1463/ 86 - wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der [...]