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Die zum Führen von Kfz erforderlichen theoretischen Kenntnisse schließen die Fähigkeit, dieses Wissen richtig anzuwenden, nicht ein. Wiederholte erhebliche Verkehrsverfehlungen eines Kraftfahrers rechtfertigen es deshalb nicht in jedem Fall, gerade seien theoretischen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften ernsthaft in Zweifel zu ziehen und dementsprechend eine Begutachtung dieser Kenntnisse gem. § 15 b Abs. 2 Nr. 3 StVZO anzuordnen.
A.A.: BVerwG v. 18.03.1982 - 7 C 69/81 (NJW 1982, 2885 ) VRS 70, 74 [...]