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BGH (VI ZR 101/84) | Datum: 24.09.1985
Am 11. September 1966 wurde der damalige Bundeswehrsoldat B. bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Zwischen den Parteien ist außer Streit, daß die Beklagte als Haftpflichtversicherer für die Folgen des Unfalls [...]