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Führt ein bei einem Auffahrunfall entstandener Schaden an einem Pkw, der erst 2 Monate und 11 Tage gebraucht und 2325 km gefahren worden war, zu einer erheblichen Werteinbuße, so kann der Geschädigte nicht auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn der frühere Zustand gemäß dem Sachverständigengutachten durch eine Reparatur annähernd wiederhergestellt werden kann (hier: VW Santana).
DAR 1985, 386 MDR 1985, 844 VersR 1986, 98 ZfS 1985, 295 [...]