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Der Sicherheitsgurt (hier: Dreipunktautomatikgurt) ist gemäß § 21a StVO nur angelegt, wenn er die ihm durch § 35a Abs. 7 StVZO zugewiesenen Schutzfunktionen im Schulter- und Beckenbereich des Fahrers erfüllt.
So auch OLG Hamm v. 12.07.1985, VRS 69, 460 = VerkMitt 1986, 36 NJW 1986, 267 VRS 69, 458 [...]
Eine einmalige Zuwiderhandlung rechtfertigt die Anordnung eines Fahrverbots nur dann, wenn sich der Betroffene besonders verantwortungslos verhalten hat und wenn feststeht, daß der angestrebte Erfolg, den Kraftfahrer zu verantwortungsbewußtem Fahren anzuhalten, im Einzelfall auch mit einer empfindlichen und im Wiederholungsfall auch mit einer verschärften Geldbuße nicht erreicht werden kann. Das gilt auch, wenn im Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vorgeschlagen ist, solange der Bußgeldkatalog noch kein materielles Gesetz ist.
So auch OLG Düsseldorf v. 02.09.1985, r+s 1986, 22 = VRS 70, 22 . VRS 70, 32 [...]