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1. Das Fahren eines Motorrades auf nur einem Rad ist nicht verboten. 2. Wer ein Motorrad auf nur einem Rad fährt, kann aber gegen § 3 StVO verstoßen, wenn er seine Geschwindigkeit einer durch die besondere Fahrweise eingeschränkten Reaktionsfähigkeit nicht anpaßt.
DAR 1985, 263 NJW 1985, 2841 VRS 69, 146 VerkMitt 1985, 76 [...]