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OLG Köln (3 Ss 522/83 Z 357) | Datum: 17.01.1984
'...Die Tat kann nicht nach deutschem Recht geahndet werden, da sie nicht im Inland begangen worden ist (§ 5 OWiG ). Für das Recht der Ordnungswidrigkeiten gilt der Gebietsgrundsatz (Territorialprinzip) ohne Rücksicht [...]