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1. Der Schutzbereich einer Verkehrsampel für Radfahrer erstreckt sich auf die gesamte durch Lichtzeichenanlage gesicherte Kreuzung. 2. Einen Rotlicht-Verstoß begeht deshalb der Radfahrer, der außerhalb des Radwegs und der durch Rotlicht gesperrten Radfahrerfurt bei Grün für den Fahrbahn-Verkehr die Kreuzung überquert.
OLG Celle (2 Ss OWi 70/84) | Datum: 19.04.1984
Es ist grob fahrlässig, trotz bekannt kurvenreicher Straße während der Fahrt einen Kassettenrecorder zu bedienen.
OLG Celle (8 U 175/83) | Datum: 06.04.1984
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