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BGH (VI ZR 301/82) | Datum: 19.06.1984
(b) '... Der Gesichtspunkt, daß Frau H. nach dem [Unfalltod] ihres Mannes eine eheähnliche Gemeinschaft eingegangen ist, in der sie Versorgung durch ihren Lebensgefährten erhält, kann als solcher nicht zur Minderung [...]