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1. Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Streupflicht nur an verkehrswichtigen und besonders gefährlichen Stellen. 2. Fehlende Warnschilder begründen keine Haftung, weil jeder Fahrer bei entsprechendem Wetter an ungünstigen Stellen mit Glatteis rechnen muß.
Zu 1. auch OLG Hamm v. 08.01.1985, ZfS 1985, 97 = VRS 69, 1 ZfS 1984, 353 [...]
Die Zusage des Versicherers, den ablehnenden Standpunkt noch einmal zu überprüfen, berechtigt den Versicherungsnehmer nicht zu der Annahme, der Versicherer werde nun anders entscheiden oder die Frist werde nicht mehr laufen oder später neu zu laufen beginnen.
So auch LG Koblenz v. 10.12.1985, ZfS 1986, 75 ZfS 1985, 79 [...]