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BGH (2 StR 103/84) | Datum: 18.04.1984
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Mit seiner Revision, die sich nur gegen den Strafausspruch richtet, [...]
BGH (1 StR 188/84) | Datum: 26.06.1984
»...Der Angekl. beanstandet zu Recht, die Strafkammer habe unter Verstoß gegen § 261 StPO Beweisergebnisse, die sie außerhalb der gegen ihn durchgeführten Hauptverhandlung gewonnen habe, zu seinem Nachteil verwertet. [...]