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LAG Bremen (4 Sa 170/84) | Datum: 11.12.1984
'Nach nunmehr ständiger Rechtspr. des BAG (vgl. BAG AP Nr. 82 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [hier: VI (604) 149c]) haftet ein ArbNehmer bei gefahrgeneigter Arbeit nur noch für die Schäden, die er vorsätzlich [...]