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OLG Karlsruhe (9 U 126/82) | Datum: 14.06.1984
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 30.01.1982 wie folgt geändert: a) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.509,24 DM zu zahlen nebst 4 % Zinsen aus 2.0005,24 DM vom [...]