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KG (12 U 122/83) | Datum: 10.11.1983
'... Für [den] Fall des Mitverschuldens [wegen versäumten Angurtens] kann keine ein für alle Mal geltende Mithaftungsquote festgesetzt werden, vielmehr kommt es bei der Anwendung des § 254 BGB auf die jeweiligen [...]