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Die Grundsätze der gefahrenbereichbezogenen Umkehr der Darlegungs- und Beweislast können dann keine Anwendung finden, wenn der Autofahrer sein Fahrzeug selbst in die Waschanlage eingefahren und vor allem die Antennenanlage seines Pkw selbst eingezogen und umgelegt hat.
DAR 1984, 26 VersR 1984, 669 VersR 1984, 669 (LS) ZfS 1984, 69 (LS) [...]