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BGH (VI ZR 213/81) | Datum: 14.06.1983
Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Bekl. verpflichtet sind, an den Kl. den gesamten Geldbetrag zu zahlen, der erforderlich ist, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Der Kl. ist [...]