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OLG Hamm (11 U 16/83) | Datum: 01.06.1983
Die weitgehende Gleichwertigkeit des Personenkraftwagens und des Kraftrades als Fortbewegungsmittel rechtfertigt es nicht, Halter und Nutzungsberechtigte derartiger Kraftfahrzeuge hinsichtlich des Nutzungsausfalls [...]