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OLG Düsseldorf (1 U 132/82) | Datum: 07.02.1983
'...Der Einwand des Mitverschuldens ist nicht durch die Behauptung des Kl. ausgeräumt, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes sei für die erlittenen Verletzungen nicht ursächlich, weil er, wenn er angegurtet gewesen [...]