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1. Die Regreßlimitierung auf 5.000,- DM gilt auch für Schadensfälle vor Inkrafttreten der entsprechenden geschäftsplanmäßigen Erklärung, also auch für Schadensfälle vor dem 01.01.1973. 2. Auch bei mehreren Rückgriffsgläubigern (KH-Versicherer und Sozialversicherungsträger) braucht der Versicherungsnehmer nur einmal 5.000,- DM zu zahlen.
Zu 1. BGH v. 27.05.1981, VersR 1981, 971 = ZfS 1981, 247. ZfS 1983, 300 [...]