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1. Eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung erfordert Vorsatz im strafrechtlichen Sinne. 2. Die Haftung aller an der schädigenden Handlung Beteiligten setzt voraus, daß jeder der mehreren Beteiligten, hätte er nachweislich den Schaden durch seine Handlung verursacht, schuldhaft rechtswidrig gehandelt haben würde.
Im Anschl. an BGH v. 17.12.1952, VersR 1953, 146 MDR 1983, 1023 VersR 1984, 396 [...]
Auch Film- und Kameraausrüstungen, die für kurze Zeit im verschlossenen Kofferraum eines auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz ordnungsgemäß abgestellten Pkws zurückgelassen werden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen, wenn es an der ständigen Abwesenheit eines Versicherten oder einer von ihm beauftragten Vertrauensperson bei dem abgestellten Fahrzeug fehlt. Diese Regelung ist weder für den Versicherungsnehmer 'überraschend', noch stellt sie für ihn eine 'unangemessene Benachteiligung' dar.
Ebenso LG Hamburg Urteil v. 04.01.1984 - 12 S 168/83. VersR 1984, 930 [...]
Die Anmietung eines Ersatzwagens enthält auch bei geringer Beanspruchung jedenfalls dann keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, wenn der Geschädigte aus besonderen Gründen (hier: eigene Gehbehinderung, Abrufsbereitschaft eines berufstätigen Familienmitglieds) nicht auf billigere Verkehrsmittel einschließlich der Inanspruchnahme von Taxiunternehmen verwiesen werden kann.
Im Anschl. an AG Herford v. 19.10.1971, VersR 1972, 701 VersR 1985, 1099 [...]