Sortieren nach
Macht ein Zeuge in der Hauptverhandlung von dem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so dürfen seine früheren Angaben gegenüber der Polizei auch dann nicht verwertet werden, wenn es sich seinerzeit von sich aus mit dem Wunsch, zur Sache auszusagen, fernmündlich an die Polizei gewandt und hierbei einem zur Entgegennahme bereiten Polizeibeamten sein Tatwissen geschildert hat, es aber zu der in Aussicht genommenen späteren förmlichen Vernehmung nicht mehr gekommen ist.
C. AA OLG Koblenz (1 Ss 62/77) VRS 53, 440 . DAR 1983, 234 [...]
Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist nicht allgemein verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel so zu verwahren, daß mit ihm in der gleichen Wohnung zusammenlebende Personen, die über keine Fahrerlaubnis verfügen, der Zugang zu den Schlüsseln unmögliche gemacht ist.
So auch BayObLG (1 Ob OWi 270/82) VRS 63, 300 . DAR 1983, 92 NJW 1983, 637 VRS 64, 47 [...]