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OLG Oldenburg (3 U 46/81) | Datum: 10.03.1982
Die Kl. hat nicht die Voraussetzungen darzulegen vermocht, wie sie der von ihr geltend gemachte Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für Haftungsfreistellung und Mietausfall in Höhe von 180 DM erfordert. Die seit [...]