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AG Freiburg (3 C 391/82) | Datum: 04.11.1982
Der Kl. kann seine Gebühren und Auslagen gemäß § 249 BGB erstattet verlangen, denn insoweit ist ihm ein adäquat-kausaler Schaden entstanden. Die Berufstätigkeit eines Anwalts ist eine besondere geldwerte Leistung. Es [...]