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Der Amtsrichter verstößt gegen seine prozessuale Fürsorgepflicht, wenn er die Hauptverhandlung ohne Verteidiger durchführt, obgleich dieser seine Verhinderung zwei Wochen vor dem Termin angezeigt hatte, wenn zweifelhaft ist, ob der Betroffene ohne Verteidiger zu einer ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist.
AnwBl 1982, 259 VRS 63, 458 ZfS 1982, 319 r+s 1982, 154 [...]