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Die Feststellung, wer das Kraftfahrzeug zur Tatzeit einer mit ihm begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung geführt hat, ist in der Regel unmöglich i.S.v. § 31a StVZO, wenn sich der befragte Fahrzeughalter erkennbar weigert, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes sachdienlich mitzuwirken.
So auch VG Hannover v. 17.2.1976, VRS 51, 398. MDR 1983, 782 VerkMitt 1983, 73 [...]
Das Aufstellen von zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeugen auf der Straße durch eine Kraftfahrzeugvermietungsfirma, um sie an Kunden zur Wiederinbetriebnahme zu vermieten, ist als zulässiges Parken i. S. v. § 12 Abs. 2 StVO Ausübung des Gemeingebrauchs und daher keine straßenrechtlich erlaubnispflichtige Sondernutzung.
Vorinstanz: VGH München, MDR 1982, 1045 NJW 1982, 2332 VRS 63, 229 VerkMitt 1983, 18 [...]