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Macht ein Zeuge in der Hauptverhandlung von dem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so dürfen seine früheren Angaben gegenüber der Polizei auch dann nicht verwertet werden, wenn es sich seinerzeit von sich aus mit dem Wunsch, zur Sache auszusagen, fernmündlich an die Polizei gewandt und hierbei einem zur Entgegennahme bereiten Polizeibeamten sein Tatwissen geschildert hat, es aber zu der in Aussicht genommenen späteren förmlichen Vernehmung nicht mehr gekommen ist.
C. AA OLG Koblenz (1 Ss 62/77) VRS 53, 440 . DAR 1983, 234 [...]
Begegnen sich ein vorfahrtsberechtigter Linksabbieger und ein wartepflichtiger Rechtsabbieger beim Abbiegen an unübersichtlicher Stelle, so trifft beim Zusammenstoß den Linksabbieger ein haftungsminderndes Mitverschulden, wenn er einen zu engen Bogen gefahren ist und der Unfall auch darauf beruht. Die Regel, daß das Rechtsfahrgebot nur dem Schutz der sich in Längsrichtung auf derselben Straße bewegenden Fahrzeuge gilt, steht dem nicht entgegen.
es ist ein weiter Bogen zu fahren: OLG Düsseldorf (12 D 229/27l VersR 1979. 3a VersR 1983, 644 [...]