Sortieren nach
Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist nicht allgemein verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel so zu verwahren, daß mit ihm in der gleichen Wohnung zusammenlebende Personen, die über keine Fahrerlaubnis verfügen, der Zugang zu den Schlüsseln unmögliche gemacht ist.
So auch BayObLG (1 Ob OWi 270/82) VRS 63, 300 . DAR 1983, 92 NJW 1983, 637 VRS 64, 47 [...]