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Wer mit der nicht entfernt liegenden Möglichkeit einer Fehleinschätzung seines Vorfahrtrechts durch andere Verkehrsteilnehmer rechnen muß, kann sich nicht auf einen sein Mitverschulden ausschließenden Vertrauensschutz berufen.
Vgl. auch OLG Köln v. 8.11.1963, DAR 1964, 49 = VerkMitt 1964, 31. VerkMitt 1983, 40 [...]