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Eine generelle Pflicht des Halters, der das Kraftfahrzeug einem anderen überlassen hatte, sich bei der Rückgabe des Fahrzeugs in seinen Obhutsbereich darüber Gewißheit zu verschaffen, ob es vom Fahrer ordnungsgemäß abgestellt worden ist, besteht nicht.
ebenso für Ehegatte als Mithalter: OLG Karlsruhe (3 Ss 154/79) NJW 1979, 2259 . VRS 61, 131 [...]