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Gegen einen Dritten, der den Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten verschuldet hat, besteht kein Anspruch auf Beitragsentrichtung. Dieser ist nur gegenüber dem Erben des Verstorbenen gegeben. Eine entsprechende Anwendung der Ausnahmevorschriften der §§ 10 Abs. 2 StVG und 844 Abs. 2 BGB über den Ersatz von Unterhalt kommt nicht in Betracht; denn der Gesetzgeber hätte, wenn er diese Rechtsfolge gewollt hätte, sie bei der Schaffung von § 1587e BGB ausdrücklich bestimmen können.
ES Kfz-Schaden M-4/6 FamRZ 1982, 175 LSK-FamR/Runge, § 1587e BGB LS 19 [...]
A. 1. In der Weiterbenutzung eines Fahrzeugs, dessen Handbremse funktionslos ist und dessen Gangschalthebel in bestimmten Positionen mit der Hand festgehalten werden muß, liegt jedenfalls dann eine willkürliche Gefahrerhöhung, wenn die vorhandenen Mängel nicht Folgen plötzlicher Ereignisse, sondern eines länger dauernden Verschleißprozesses sind. 2. § 7 V AKB ist auf die Verletzung von Obliegenheiten, die vor dem Versicherungsfall zu erfüllen waren, weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. B. Eine Überschreitung der Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG ist unschädlich, wenn der Versicherer auf die ihm durch den Fristablauf gewährte Rechtsstellung verzichtet hat.
B. So auch OLG Hamm v. 19.06.1974, VersR 1975, 223. VersR 1982, 260 [...]