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OLG Celle (5 U 99/80) | Datum: 19.02.1981
Wird ein Kfz beschädigt und kann es deshalb nicht benutzt werden, so steht dem Geschädigten grundsätzlich das Recht zu, sich für die Ausfallzeit auf Kosten des Schädigers ein Ersatzfahrzeug desselben Typs zu mieten. [...]