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Daß der Verteidiger nicht über die an den Betroffenen bewirkte, die Rechtmitteleinlegungsfrist in Lauf setzende Zustellung unterrichtet wurde, rechtfertigt grundsätzlich keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erledigung des Rechtsmittels.
Ergänzung zu BayObLG v. 25.11.1975, VRS 50, 292 . VRS 62, 197 [...]
»Ein Rechtsmittel, das allein der Angeklagte gegen ein Urteil eingelegt hat, in dem unzulässig eine Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Anordnung eines Fahrverbots verbunden wurde, führt dann nicht zur Beseitigung des Fahrverbots, wenn nach der Beurteilung des Rechtsmittelgerichts die Voraussetzungen eines solchen, nicht aber diejenigen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt vorlagen.«
Anmerkung Meyer-Goßner, NStZ 1982, 258 DRsp III(310)89c NStZ 1982, 258 VRS 62, 264 [...]