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Die zur kommunalen Straßenreinigung gehörende Schnee- und Eisglättebeseitigung einschließlich des Streuens mit abstumpfenden Mitteln ist im Lande Berlin keine hoheitliche Tätigkeit, sondern Wahrnehmung einer privatrechtlichen Verkehrssicherungspflicht.
Bestätigung von KG v. 20.09.1979, VRS 58, 323 VRS 62, 161 [...]