Sortieren nach
Ist der an einer Großstadtstraße neben der Fahrbahn angelegte besondere Parkstreifen an den Stellen, an denen Straßenbäume oder Laternen stehen, auf jeweils etwa 5 m unterbrochen, so verstößt das Parken auf der rechten Seite der Fahrbahn neben solchen Unterbrechungen nicht gegen § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO.
So auch OLG Celle v. 30.03.1973, VRS 45, 469 bei einem Seitenstreifen. VRS 60, 392 [...]