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Wenn sich der Betroffene darauf beschränkt einzuräumen, daß er Halter des Kraftfahrzeugs sei, im übrigen aber die Einlassung zur Sache verweigert, so liegt keine Teileinlassung vor, die hinsichtlich der Fahrereigenschaft zum Nachteil des Betroffenen gewertet werden darf.
So auch BayObLG v. 28.08.1980, DAR 1980, 375 = NJW 1981, 1385. VRS 59, 433 [...]
Wird bei dem Täter einer Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 2,59 o/oo festgestellt, so muß sich der Tatrichter - von Ausnahmefällen abgesehen - in seinem Urteil mit der Frage, ob die Schuldfähigkeit des Täters im Zeitpunkt der Tat ausgeschlossen oder erheblich vermindert war, auseinandersetzen.
So auch OLG Koblenz v. 22.12.1977, VRS 54, 429 (2,43 o/oo). VRS 59, 414 [...]
1. Die Vorschriften des § 56 StGB setzt allein voraus, daß eine Straftat begangen wurde. Hiervon muß das Gericht bei dem Widerruf der Strafaussetzung überzeugt sein; es ist nicht erforderlich, daß zu diesem Zeitpunkt bereits eine rechtskräftige Verurteilung bzw. überhaupt eine Verurteilung vorliegt. 2. Führt ein Trunkenheitstäter innerhalb der Bewährungszeit eine neue Trunkenheitsfahrt durch, so ist es für die Frage des Widerrufs unerheblich, ob die neue Straftat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen wurde bzw. als Vollrausch zu werten ist.
So auch OLG Koblenz v. 23.10.1980, VRS 60, 426 VRS 60, 428 [...]