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LG Arnsberg (3 S 236/79) | Datum: 11.02.1980
Dem Kl. kann angesichts der nur geringen Gesamtfahrstrecke von 333 km und der Tagesfahrstrecke von durchschnittlich 15 km nicht der Vorwurf gemacht werden, er habe es unterlassen, den Schaden abzuwenden oder zu mindern [...]