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1. Der Vater eines mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden 18 Jahre alten Sohnes, dem bekannt ist, daß sein Sohn zu übermäßigem Alkoholgenuß neigt, Straftaten begeht und über eine gewisse Fahrpraxis verfügt, muß damit rechnen, daß dieser einen Mietwagen unbefugt benutzen könnte. 2. Der Vater handelt daher fahrlässig, wenn er während der Nachtruhe den Pkw-Schlüssel nur in seiner Jackentasche verwahrt.
Siehe auch Schmid, VersR 1982, 822: 'Die Aufsichtspflicht nach § 832 BGB .' VersR 1981, 558 [...]