Sortieren nach
Der Versicherer ist aus einer bei ihm abgeschlossenen Unfallzusatzversicherung zu seiner Lebensversicherung auch dann leistungsfrei, wenn sich nach einem Unfall nicht mehr feststellen läßt, ob der nach einem Zechgelage volltrunkene Versicherungsnehmer oder der fahruntüchtige Begleiter sich am Steuer des Fahrzeugs des Versicherungsnehmers befunden hat.
Vgl. hierzu auch OLG Hamm v. 11.11.1977, VersR 1980, 1141. VersR 1981, 52 [...]