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KG (22 U 2463/80) | Datum: 04.09.1980
Die Befugnis zur Schadensliquidation auf Neuwagenbasis hängt nicht davon ab, daß der Kl. zuvor ein gleichwertiges neues Fahrzeug angeschafft hätte. Daß ein Geschädigter einen Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten [...]