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Die Aufwendungen für einen vom Haftpflichtversicherer des Beklagten eingeholtes vorprozessuales Gutachten und für dessen Erläuterung während des Rechtsstreites gehören auch dann nicht ohne weiteres zu den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, wenn das Gutachten des Ausgang des Haftpflichtprozesses in einem für den Versicherungsnehmer günstigen Sinn beeinflußt hat.
So auch OLG Stuttgart v. 01.07.1974, VersR 1975, 916 VersR 1980, 337 [...]